Zusätzliches
Kommunale Corona-Schnelltest-Station für Einwohner*innen aus dem Verbandsgebiet
des Gemeindeverwaltungsverbands Altshausen startet am Donnerstag, 25. März 2021
Ab Donnerstag, den 25. März 2021 nimmt die kommunale Corona-Schnelltest-Station in der Turnhalle Altshausen ihren Betrieb auf. Dieses Angebot ist ein zusätzliches Angebot zur Teststation der Gemeinde Boms. Das Angebot in der Turnhalle Altshausen richtet sich zunächst an alle erwachsenen Bürger*innen ab 18 Jahren, die ihren Wohnsitz in einer der 11 Gemeinden des Gemeindeverwaltungsverbands Altshausen haben. Die Tests werden von ehrenamtlichen Mitgliedern der Ortsgruppe des Deutschen Roten Kreuzes Altshausen kostenlos durchgeführt.
Öffnungszeiten
der Teststation Altshausen:
Jeweils Dienstag- und Donnerstagabend von 17.00 bis 19.30 Uhr
(Bitte bringen Sie zum Schnelltest ihren Personalausweis/Pass)
Anmeldung für das Testzentrum Altshausen ist erforderlich:
Damit nicht zu viele Bürger*innen zur selben Zeit zum Testen kommen, ist in der Anfangsphase eine Anmeldung beim GVV Altshausen unter der
Tel.-Nr. 07584/9205-16 bzw. -17
in der
Zeit von 08.00 bis 12.00 (Montag bis Freitag)
bzw. von
14.00 bis 16.00 (Montag bis Donnerstag)
erforderlich. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich nur angemeldete Personen in der Turnhalle testen lassen können. Bei der Anmeldung müssen Vorname, Name, Adresse sowie Telefon-/Handy-Nummer und soweit vorhanden auch die E-Mail-Adresse angegeben werden. Nicht angemeldete Personen können nicht zugelassen werden.
Parkplätze stehen in ausreichender Zahl auf dem Sporthallenparkplatz zur Verfügung. Gehbehinderte Personen bitten wir die Zufahrt zu den Behinderten-Parkplätze direkt vor der Turnhalle über die Saumstraße zu nutzen.
Öffnungszeiten Teststation der Gemeinde Boms
Neben der Turnhalle Altshausen bietet die Gemeinde Boms Ihren Bürger*innen Testungen im DGH an. Die Testungen in Boms finden wöchentlich an folgenden Tagen und Uhrzeiten im Testzentrum im DGH - Foyer statt:
Freitag,
19. März 2021 18:30 Uhr bis 19.30 Uhr
Sonntag, 21. März 2021 18:30 Uhr bis 19.30 Uhr
Dienstag, 23. März 2021 18:30 Uhr bis 19.30 Uhr
Freitag, 26. März 2021 18:30 Uhr bis 19.30 Uhr
Sonntag, 28. März 2021 18:30 Uhr bis 19.30 Uhr
Dienstag, 30. März 2021 18:30 Uhr bis 19.30 Uhr
Donnerstag,
01. April 2021 18:30 Uhr bis 19.30 Uhr
In Boms ist keine Voranmeldung zu den freiwilligen und kostenlosen Tests erforderlich. Die Testmöglichkeit steht auch allen Bürger*innen aus dem Gebiet des GVV Altshausen zur Verfügung. Ausreichen Parkplätze stehen auch am DGH Boms zur Verfügung. Der Wartebereich befindet sich im FREIEN (vor dem Eingang DGH), ziehen Sie sich deshalb warm an. Während der Testung müssen Sie lediglich kurz die Nase freimachen.
Pro Person ist die Abgabe eines
Formularsatzes pro Testung notwendig
- Selbstbescheinigung
- Testnachweis
- Testprotokoll (bitte die markierten Felder ausfüllen)
Schriftliche
Bescheinigung:
Die
getesteten Personen erhalten nach einer Wartezeit von ca. 15 bis 20 Minuten,
die zur Auswertung des Tests erforderlich ist, das Ergebnis des Schnelltests in
Form einer schriftlichen Bescheinigung.
Sollte der Befund eine Infektion
anzeigen, werden Sie durch das Personal über die weiteren Schritte belehrt. Auf
jeden Fall erfolgt dann eine sofortige Quarantäne bis zur Abklärung durch einen
PCR-Test beim Hausarzt oder im Testzentrum Ihrer Wahl. Bitte nehmen Sie die
Termine nur dann wahr, wenn Sie keine Krankheitssymptome aufweisen.
Kontaktieren Sie im Zweifelsfall direkt einen Arzt.
Nachdem
die Nachfrage momentan noch nicht abschätzbar ist, wird die Teststation in
Altshausen zunächst am Dienstag- und Donnerstagabend geöffnet. Sollte die
Nachfrage für eine Testung an diesen beiden Abenden zu hoch sein, können die
Öffnungszeiten und Standort ggf. erweitert werden. Wir bitten um Verständnis,
dass nur eine bestimmte Anzahl an Tests während den Öffnungszeiten durchgeführt
werden können und Sie evt. nicht bereits am Donnerstag, den 25. März 2021 einen
Termin erhalten werden.
Wir
bitten auch um Verständnis, dass wir das Testangebot zunächst auf erwachsene
Bürger*innen beschränken müssen. Für Schüler*innen der Schulen im
Verbandsgebiet wird ein Testangebot in Absprache mit den Schulleiter*innen
entwickelt, welches aller Voraussicht nach den Osterferien starten soll.
Abschließend
dürfen wir uns bei den Mitgliedern der Ortsgruppe des Deutschen Roten Kreuzes
Altshausen sowie den Mitarbeitern der Gemeinde Boms (Andrea Blersch und BM
Peter Wetzel) für die tatkräftige Unterstützung recht herzlich bedanken!
GVV Altshausen und alle Verbandsgemeinden
Öffentliche
Bekanntmachung des Gemeindeverwaltungsverbands Altshausen
Allgemeinverfügung
vom 26.03.2021
über das Nichterlöschen der Gaststättenerlaubnis
Der Gemeindeverwaltungsverband
Altshausen erlässt gemäß §§ 1, 2 Gaststättenverordnung Baden-Württemberg i.V.m.
§ 1 Landesgaststättengesetz und § 8 Gaststättengesetz folgende
Allgemeinverfügung
Eine Gaststättenerlaubnis erlischt nicht, wenn der Inhaber den Betrieb nicht innerhalb eines Jahres nach der Erteilung begonnen oder seit einem Jahr nicht mehr ausgeübt hat, sofern der Betrieb durch der Corona-Verordnung Baden-Württemberg untersagt war.
Die in Nr. 1 enthaltene Jahresfrist wird um ein Jahr verlängert.
Begründung
Zur Eindämmung der Corona-Pandemie hat
die Landesregierung mit der Corona-Verordnung verschiedene Beschränkungen und
Verpflichtungen angeordnet. In der Corona-Verordnung Baden-Württemberg
(CoronaVO) wurde der Betrieb von Einrichtungen, die eine gaststättenrechtliche
Erlaubnis besitzen, für den Publikumsverkehr untersagt.
Nach § 8 Landesgaststättengesetz
Baden-Württemberg erlischt die gaststättenrechtliche Erlaubnis, wenn der
Inhaber den Betrieb nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis
begonnen oder seit einem Jahr nicht mehr ausgeübt hat. Die Fristen können
verlängert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Die Untersagung des Betriebs einer
Einrichtung mit gaststättenrechtlicher Erlaubnis durch die CoronaVO stellt
einen wichtigen Grund im Sinne des Landesgaststättengesetzes dar. Die
Fristverlängerung erfolgt vom Amts wegen für die Dauer eines weiteren Jahres ab
Ablauf der Jahresfrist. Durch diese Allgemeinverfügung müssen Inhaber einer
gaststättenrechtlichen Erlaubnis, die ihren Betrieb seit einem Jahr aufgrund
der CoronaVO geschlossen haben, keine Verlängerung der Erlaubnis beantragen.
Inkrafttreten/Außerkrafttreten
Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag, der auf die Bekanntmachung folgt, in Kraft (§ 41 Abs. 4 S. 4 Landesverwaltungsverfahrensgesetz). Sie tritt am 28.02.2022 außer Kraft.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Er ist beim Gemeindeverwaltungsverband Altshausen, Ebersbacher Straße 4, 88361 Altshausen, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Altshausen,
den 26.03.2021
Patrick
Bauser
Verbandsvorsitzender
Alle Eigentümer der Objekte in Altshausen, Ebersbach-Musbach, Ebenweiler, Eichstegen und Unterwaldhausen erhalten einen Selbstablesebrief. Die
Wasserzähler sind per 31.12.2020 abzulesen.
Neu in diesem Jahr ist die Onlinezählerstandsmitteilung. Über das Online-Portal auf der Homepage der jeweiligen Gemeinde können Sie Ihren Zählerstand bequem von zu Hause übermitteln. Tragen Sie einfach Ihr Kassenzeichen sowie die Zählernummer(n) ein.
Bitte folgen Sie dem jeweiligen Link:
Alternativ können Sie den QR-Code auf Ihrem Ablesebrief abscannen und
gelangen so in eine vorbefüllte Maske. Ihre Zählernummer ist bereits
hinterlegt. Bitte tragen Sie nun Ihren aktuellen Wasserzählerstand ein. Achtung: Der QR-Code auf der Karte in der Mitte unten lässt sich nicht lesen. Nutzen Sie bitte ausschließlich den QR-Code rechts, oberhalb der Postkarte.
Bei Fragen rund um das Thema neue Abfallwirtschaft stehen Ihnen die Mitarbeiter des Landratsamtes unter der Hotline
0751 / 85 2345 gerne zur Verfügung.
Ist Ihr Bio- und/oder Restabfallbehälter nicht geleert worden, rufen Sie bitte unter der Hotline 0800 / 35 30 300 an.
Kostenlose und unabhängige Energieberatung beim Gemeindeverwaltungsverband Altshausen durch die Energieagentur Ravensburg.
Anmeldung und Terminvereinbarung:
Frau Schachtschneider unter: Tel. 07584 / 9205-11
Erforderliche Unterlagen für das Beratungsgespräch (falls vorhanden) sind Baupläne, Fotos, Wohnflächenberechnung, Angebote, Energie- und Stromverbrauch, Messprotokolle des Kaminkehrers.
Beratungstermine:
Neue Termine werden noch bekannt gegeben!
Jeweils ab 14.00 Uhr im Foyer des GVV Altshausen.
Öffnungszeiten
des Verwaltungsverbands Altshausen:
Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr
Gemeindeverwaltungsverband Altshausen
Ebersbacher Straße 4
88361 Altshausen
Telefon: 07584 / 92 05-0
Telefax: 07584 / 92 05-55