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Gemeinde | Einwohner | km² |
---|---|---|
Altshausen | 4.133 | 20.48 km² |
Boms | 722 | 9.55 km² |
Ebenweiler | 1.384 | 10.13 km² |
Ebersbach-Musbach | 1698 | 26.86 km² |
Eichstegen | 536 | 14.24 km² |
Fleischwangen | 654 | 5.8 km² |
Guggenhausen | 196 | 8.25 km² |
Hoßkirch | 742 | 15.81 km² |
Königseggwald | 690 | 6.85 km² |
Riedhausen | 786 | 8.42 km² |
Unterwaldhausen | 278 | 4.11 km² |
Gesamt | 11.819 | 130.5 km² |
Einwohnerzahlen des Statistischen Landesamt Baden-Württemberg, auf Basis Zensus 09.05.2011
Stand: 30.06.2024
Der Gemeindeverwaltungsverband Altshausen mit seinen Mitgliedsgemeinden Altshausen, Boms, Ebenweiler, Ebersbach-Musbach, Eichstegen, Fleischwangen, Guggenhausen, Hoßkirch, Königseggwald, Riedhausen und Unterwaldhausen wurde 1972 gegründet. |
Zum damaligen Zeitpunkt strebte die Kreis- und Gemeindereform Verwaltungseinheiten mit ca. 8.000 Einwohnern als Idealgröße an, da diese im Vergleich zu bisher bestehenden, zum Teil sehr kleinen Gemeinde- und Stadtverwaltungen besser in der Lage sein sollten, einheitliche und qualitativ hohe Verwaltungsleistungen für die Bürger- und Einwohnerschaft zu erstellen. |
Diese Verwaltungsreform sah zur Verwirklichung dieses Ziels zwei Organisationsformen vor. Zum einen die Form der Einheitsgemeinde, bei der kleinere Gemeinden in größere eingemeindet werden sollten und so unzweifelhaft einen Teil ihrer Selbständigkeit verloren hätten. Zum anderen die Organisationsform der Verwaltungsgemeinschaft, die kleineren Gemeinden die Möglichkeit eröffnete, durch Zusammenschluss mit anderen Gemeinden gemeinsam Aufgaben zu erledigen. Durch einen solchen Zusammenschluss zu einer Verwaltungsgemeinschaft konnten selbst kleine Gemeinden ihre "Verwaltungskraft" stärken, ihren Bestand und ihre Selbständigkeit erhalten und ihre Aufgaben auch weiterhin erfüllen. |
Die Kreis- und Gemeindereform wurde von der Landesregierung Baden-Württemberg bereits gegen Ende der 60‘er Jahre eingeleitet. Zunächst wurde 1968 das "Gesetz zur Stärkung der Verwaltungskraft kleinerer Gemeinden" erlassen. Jahr für Jahr folgten weitere gesetzliche Vorschriften in Richtung neuer Verwaltungseinheiten und Gemeindezusammenschlüssen, bis hin zum abschließenden Gemeindereformgesetz im Jahre 1974. |
Aufgrund dieser Tatsachen entschlossen sich die Gemeinden des Raumes Altshausen nach eingehenden und mehrmonatigen Beratungen für die Organisationsform der Verwaltungsgemeinschaft. Der Grundstein für den Gemeindeverwaltungsverband Altshausen war gelegt. |
Nachdem die Gemeinderäte aller Gemeinden zugestimmt hatten, unterschrieben die Bürgermeister des Verwaltungsraumes am 29. Juni 1971 die Verbandssatzung. Am 27. Dezember 1971 wurde der Gemeindeverwaltungsverband Altshausen vom damaligen Landratsamt Saulgau genehmigt. |
Der Gemeindeverwaltungsverband Altshausen entstand somit am 01. Januar 1972 und nahm im Laufe des Jahres 1972 seine Arbeit auf. |
Zunächst wurden die erforderlichen Räumlichkeiten im Gebäude der Kreissparkasse Altshausen angemietet. Da dem neu entstandenen Gemeindeverwaltungsverband zusätzliche Aufgaben - beispielsweise die Funktion der unteren Baurechtsbehörde - übertragen wurden und sich das Aufgabenfeld des GVV Altshausen im Laufe der Zeit immer breiter und vielfältiger gestaltete, war bald zu erkennen, dass der Verband weiteren Raumbedarf hatte. |
Trotz des "Platzmangels" wurden bereits zu dieser Zeit in allen Verbandsgemeinden viele Aufgaben mit Hilfe der Verbandsverwaltung erfüllt, was den Mitgliedsgemeinden den vorgesehenen Nutzen des gemeinsamen Verbandes bestätigte, der natürlich vor allem den Bürgern und Einwohnern des Verbandsgebietes zugute kommen sollte. |
Die unzureichende Raumsituation brachte jedoch ständig wiederkehrende Überlegungen mit sich, den Verband an einem geeigneteren Ort unterzubringen. |
Bei diesen Überlegungen und Planungen galt es natürlich abzuwägen, ob es sinnvoll und vertretbar ist, für die "neue Unterkunft" des Gemeindeverwaltungsverbandes hohe finanzielle Aufwendungen in Kauf zu nehmen, obwohl die einzelnen Verbandsgemeinden diese Finanzmittel genauso zur Aufgabenerfüllung hätten verwenden können. |
Letztendlich entschlossen die Verbandsgemeinden sich, das ehemalige Kavaliershaus an der Ebersbacher Straße 4 in Altshausen für den Gemeindeverwaltungsverband zu erwerben und für die Unterbringung der Verbandsverwaltung zu sanieren. Die Ausgaben für den Erwerb und die Sanierung sah man darin gerechtfertigt, dass durch angemessene Räumlichkeiten ein Arbeitsklima geschaffen wird, in dem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des GVV Altshausen effizient ihren Aufgaben nachgehen können. Dies war und ist zweifellos schon deshalb erforderlich, um dem laufenden Wettbewerb gerecht werden zu können, der sich vermehrt auch in der öffentlichen Verwaltung zeigt. |
Bemerkenswert ist, dass sich die 11 Mitgliedsgemeinden 1971 freiwillig zu einer Verwaltungsgemeinschaft in Form eines Gemeindeverwaltungsverbandes zusammengeschlossen haben, d.h. ohne staatlichen Zwang . |
Unser Bürgerbüro ist für die Beantragung von Ausweisdokumenten für alle Verbandsgemeinden außer der Gemeinden Ebersbach-Musbach zuständig. Bürger der Gemeinde Ebersbach-Musbach können ihre Dokumente direkt auf dem jeweiligen Rathaus beantragen.
Öffnungszeiten Bürgerbüro
Montag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Alle Dokumente können nur persönlich beim Gemeindeverwaltungsverband in Altshausen beantragt werden, da schon bei Antragstellung die endgültige Unterschrift geleistet wird.
Der Reisepass wird in der Regel nur bei Reisen mit Ziel außerhalb der EU benötigt und kann, ebenso wie der Personalausweis, nicht verlängert werden. Bitte kontrollieren Sie deshalb Ihre Papiere rechtzeitig vor Reiseantritt auf Gültigkeit. Wenn Sie Informationen über die Anerkennung von deutschen Ausweispapieren im Ausland, Visa-Bestimmungen u.ä. benötigen, dann nutzen Sie bitte das Angebot des Auswärtigen Amtes: www.auswaertiges-amt.de/laenderinfos
Für die Beantragung eines neuen Personalausweises und Reisepasses sind ein aktuelles biometrisches Passbild, das alte Ausweisdokument und bei Erstbeantragung eine Geburtsurkunde vorzulegen. Der Antrag kann nur persönlich gestellt werden. Die Herstellung eines neuen Ausweises oder Passes durch die Bundesdruckerei Berlin dauert ca. 3 Wochen.
In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis bzw. einen vorläufigen Reisepass zu beantragen. Auch hierfür benötigen Sie ein biometrisches Passbild und müssen persönlich erscheinen. Diese Dokumente werden direkt im Passamt ausgestellt und ausgehändigt. Hinweis: Nicht alle Länder akzeptieren ein vorläufiges Dokument.
Gegen eine erhöhte Gebühr besteht auch die Möglichkeit eines Express-Passes. Dieser wird von der Bundesdruckerei Berlin im Regelfall innerhalb von vier Arbeitstagen geliefert.
Alle Kinder müssen (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Ab dem 01.01.2024 können für Kinder entweder ein Personalausweis oder ein Reisepass beantragt werden. Der bisherige Kinderreisepass wurde zum 31.12.2023 abgeschafft. Für die Beantragung ist eine Geburtsurkunde des Kindes und ein biometrisches Passbild erforderlich. Vor der Ausstellung muss eine Zustimmungserklärung, von beiden Elternteilen unterschrieben, vorgelegt werden. (Evtl. Nachweis über alleiniges Sorgerecht mitbringen). Ab dem 06. Lebensjahr ist ein Fingerabdruck erforderlich, ab dem 10.Lebensjahr müssen die Kinder unterschreiben.
Hier erhalten Sie Informationen über die neue Reisepassgeneration seit 01.03.2017
Hier erhalten Sie eine Übersicht der Ausweisdokumente, notwendige Unterlagen und Gebühren
Bitte prüfen Sie das biometrische Passfoto
anhand der Fotomustertafel und der folgenden Kriterien:
Zuständiges Amt: Bürgerbüro GVV |
Der Fischereischein für 1 Jahr (01.01. - 31.12.) kostet 37,50 € |
der Fischereischein für 5 Jahre kostet 85,50 € |
und der Fischereischein für 10 Jahre kostet 145,50 €. |
Erforderlich ist ein Lichtbild und die Fischerprüfung, sofern diese dem Gemeindeverwaltungsverband noch nicht vorliegt. Kinder ohne Fischerprüfung können einen Jugendfischereischein beantragen. Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei unter Aufsicht eines mindestens 18 Jahre alten Fischereischeininhabers. |
Der Jugend-Fischereischein wird bis zum Ende des Kalenderjahres ausgestellt, in dem der Jugendliche das sechzehnte Lebensjahr vollendet und kostet 12,50 €. |
Weitere Infos erhalten Sie beim Landesfischereiverband Baden-Württemberg e. V.
Zuständiges Amt:
Einwohnermeldeamt ihres Rathauses
Erfüllung der Meldepflicht bei Wohnungswechsel. Seit 2005 muss man sich, bei Umzug innerhalb von Deutschland, am bisherigen Wohnort nicht mehr abmelden (nur bei Wegzug ins Ausland!). Am neuen Wohnort müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen nach Einzug anmelden.
Denken Sie auch daran, den Zählerstand der Wasseruhr festzuhalten, sowie ihren Mülleimer bei Zuzug anzumelden und bei Wegzug abzumelden.
Zu erwartende Bearbeitungsdauer:
sofort
Art der Antragstellung:
persönlich, schriftlich
Benötigte Unterlagen:
Ausweisdokumente,
Wohnungsgeberbestätigung
Widerspruchsrechte
gegen die Weitergabe und Veröffentlichung von Meldedaten nach dem Bundesmeldegesetz
Abonnieren
Bestellung des Altshauser Verbandsanzeigers und des katholischen Kirchenblatts:
- bei Ihrer Gemeinde, oder
- bei der Druckerei Restle GmbH, Hindenburgstraße 40-42, 88361 Altshausen, Tel. 07584 3507, Fax: 07584 2745, restle-druck@t-online.de
Erscheinungsweise, Kosten
Der Altshauser Verbandsanzeiger und das katholische Kirchenblatt erscheinen einmal wöchentlich freitags. Der Altshauser Verbandsanzeiger kostet 22,20 € , das katholische Kirchenblatt 19,80 € jeweils pro Jahr.
Abgabe der Beiträge und Anzeigen
Beiträge für den Gemeinsamen Teil (Amtliche Bekanntmachungen und Allgemeine Mitteilungen) werden im GVV-Bürgerbüro (einwohner@gvv-altshausen.de) angenommen.
Beiträge für die Verbandsgemeinden nimmt die jeweilige Gemeinde entgegen.
Gewerbliche und private Anzeigen müssen direkt bei der Druckerei Restle (restle-druck@t-online.de) abgegeben werden.
Redaktionsschluss
Beiträge: Montag, 16:00 Uhr
Gewerbliche und private Anzeigen: Dienstag, 11:30 Uhr
Hier finden Sie den aktuellen Fahrplan zur Einsicht.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das jeweilige Busunternehmen.
Um einen gastronomischen Betrieb zu führen, braucht man eine Gaststätten-erlaubnis. Aus rechtlicher Sicht handelt es sich dann um eine Gaststätte, wenn Speisen oder Getränke zum "Verzehr an Ort und Stelle" abgegeben werden. |
Folgende Unterlagen sollten Sie zur Antragstellung mitbringen: |
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Für weitere Informationen steht Ihnen gerne Frau Scholtysik von der Gaststättenbehörde zur Verfügung: Tel: 07584 / 92 05 - 14 |
schltyskgvv-ltshsnd |
Seit 01.01.2016 ist das Landratsamt Ravensburg für die Müllentsorgung zuständig.
Dort finden Sie alle Informationen, Gebühren und auch Ihren persönlichen, auf Ihre Adresse abgestimmten Abfuhr-Terminplan.
Nach der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer entsteht die Steuerschuld für ein Kalenderjahr am 01. Januar für jeden an diesem Tag im Gemeindegebiet gehaltenen über 3 Monate alten Hund.
Die Hundehalter werden daher auf folgendes aufmerksam gemacht:
Altenpflegeheim "Wohnpark St. Josef"
Wohnpark St. Josef Altshausen
Paul-Pfaff-Strasse 7
88361 Altshausen
Tel. 07584/924-0
Fax. 07584/924 100
Sozialstation St. Josef, Altshausen gGmbH
Paul-Pfaff-Strasse 7
88361 Altshausen
Tel. 07584 / 924 - 444
Fax. 07584 / 924 - 500
www.sst-josef.de
Arbeiter Samariter Bund
Seniorenwohnungen und ambulanter Pflegedienst
(mit sämtlichen Leistungen der Kranken- und Pflegekassen)
Hauswirtschaftliche Versorgung
Hausnotrufsystem mit 24 h Rufbereitschaft
Tel. 07584 / 27 85 - Fax. 07584 / 23 29 3
Diakonie Sozialstation Zieglersche Anstalten
Wir sind täglich für Sie da und rund um die Uhr erreichbar unter: Tel. 07503 / 929 - 900
DORNAHOF
Wir bieten - täglich frisch zubereitet - ein abwechslungsreiches Mittagsmenü
auf Rädern und in bestens isolierten Behältnissen.
Information und Anmeldung
Tel. 07584 925-320
info@dornahof.de
www.dornahof.de
Sie sind herzlich willkommen zu unserem Mittagstisch am DORNAHOF von 12:00 - 13:00 Uhr, Essenausgabe ist von 12:00 - 12:30 Uhr. Unsere Kaffeestube rundet mit allerlei Erfrischungen die Mittagspause ab. Diese ist geöffnet Montag - Donnerstag von 12:00 - 16:00 Uhr.
Hospizgruppe Altshausen
Begleitung Schwerstkranker, Sterbender und Ihrer Angehörigen. Wir kommen auf Anfrage ins Haus, Pflegeheim oder Krankenhaus.
Ansprechpartner: Diakon i. R. Hans Heller, Weidenstraße 32, 88361 Altshausen
Tel. Büro: 07584 / 92 74 29
Freundeskreis für Suchtkranke Wilhelmsdorf
Ansprechpartner: Gudrun Becker
Tel.: 0 75 03 / 91 61 86
Wir treffen uns jeden Dienstag um 20:00 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus,
Esenhauser Straße, Wilhelmsdorf
Kreuzbund für Suchtkranke Aulendorf
Werner Haage Tel. 07355 / 406 oder
Guido Link Tel. 07525 / 911 655
Telefonseelsorge Oberschwaben
Tel. 0800 / 111 0 111
Hauskrankenpflegedienst Vetter, Hoßkirch
Wir sind rund um die Uhr für Sie da, auch an Sonn- und Feiertagen / Tel. 07587 / 950 818
Beratungsstelle: "Zuhause Leben" Caritas Bodensee Oberschwaben
Unterstützung von Senioren, kranken und behinderten Menschen
Ansprechpartnerin: Rosemarie Duelli, Hindenburgstraße 4, 88361 Altshausen
Die Beratungsstelle ist vormittags von Mo - Fr unter der Tel. 07584 / 923 248
oder per Fax. 07584 / 923 249 erreichbar.
Außerdem Sprechzeiten in Altshausen:
Mittwoch von 09:00 - 11:00 Uhr und nach Vereinbarung
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen
Sie sind von einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung betroffen und möchten gerne wissen, welche Leistungen Ihnen zustehen und wo Sie passende Hilfsangebote finden können?
Sie sind Angehöriger oder aus dem privaten Umfeld Betroffener?
Dann melden Sie sich und lassen sich bei uns beraten.
Terminvereinbarungen unter Tel.: 0751 / 999 239 70 oder per E-Mail: info@eutb-rv-sig.de
Beratungsstelle:
EUTB Ravensburg-Sigmaringen
Schubertstraße 1
88214 Ravensburg
www.eutb-rv-sig.de
Haushalts-, Familien- und Betriebshilfe
Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. 88356 Ostrach
Unsere Familienpflegerinnen übernehmen die Aufgaben im Haushalt, unsere Betriebshelfer/innen die Arbeiten im landwirtschaftlichen Unternehmen bei Krankheit, Krankenhaus- und Kuraufenthalt, Schwangerschaft und Entbindung sowie die Betreuung pflegenden Angehörigen.
Auskunft und Beratung: Ulrike Reiter, Telefon 07585/9307-11 oder u.reiter@mr-ao.de
Servicezeiten allgemein:
Montag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Servicezeiten Bürgerbüro zusätzlich am:
Mittwoch: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
GVV Altshausen
Ebersbacher Straße 4
88361 Altshausen
Telefon: 07584 / 92 05-0
Telefax: 07584 / 92 05-80